Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Reservierung
Eine Reservierung erfolgt unter Angabe der vollständigen Namens- und Adressdaten aller Gäste. Reservierungen können über das offizielle Online-Buchungsportal des Alpenvereins, telefonisch oder per E-Mail vorgenommen werden.
2. Anzahlung
Zur verbindlichen Reservierung ist eine Anzahlung von 20 € pro Person und Nacht zu leisten. Die Anzahlung ist innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung zu überweisen.
3. Zahlung
Bitte überweise die Anzahlung erst nach Erhalt unserer Bestätigung auf folgendes Konto:
Empfänger: Florian Mittermayr
IBAN: AT30 3744 9009 0003 6947
BIC: RVVGAT2B449
Die Reservierung wird mit Eingang der Anzahlung verbindlich. Bitte halte den Zahlungsnachweis bereit und lege ihn bei der Abrechnung vor.
4. Stornierung
Eine Stornierung muss rechtzeitig, spätestens jedoch 4 Tage vor Ankunft, erfolgen. Bei nicht erfolgter oder verspäteter Stornierung sowie bei Nichterscheinen verfällt die geleistete Anzahlung.
5. Anreise & verspätetes Eintreffen
Wir rechnen mit deiner Ankunft bis ca. 17:00 Uhr. Solltest du später eintreffen, bitten wir um vorherige Information per Telefon (+43 664 1745042) oder E-Mail (info@freiburger-huette.at), damit dein Platz und dein Abendessen reserviert bleiben.
6. Hausordnung
- Ab 22:00 Uhr ist bei uns Hüttenruhe.
- In den Schlafräumen gilt aus Brandschutzgründen striktes Rauchverbot; offenes Licht ist untersagt.
- Bitte bring einen Hüttenschlafsack mit. Im Matratzenlager ist das Tragen von Bergschuhen nicht gestattet (Hüttenschuhe vorhanden).
- Den Anweisungen des Hüttenpersonals ist im Sinne aller Gäste Folge zu leisten.
7. Haftung
Für mitgebrachte Wertgegenstände und Ausrüstung wird keine Haftung übernommen. Die Benutzung der Hütte und der umliegenden Wege erfolgt auf eigene Gefahr. Den alpinen Gefahren ist eigenverantwortlich Rechnung zu tragen.
8. Schlechtwetter & alpine Verhältnisse
Höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder besondere alpine Verhältnisse, die den Hüttenbetrieb unmöglich machen, begründen keinen Schadenersatzanspruch. Bereits geleistete Anzahlungen werden in solchen Fällen kulant gehandhabt.